Batterieverordnung

Informationspflicht zur Batterieverordnung 

Gemäß der Verordnung für die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien /
Akkumulatoren sind wir verpflichtet, über diese Regelungen und Pflichten zu informieren.
Zudem erhalten Sie die nach der Batterieverordnung vorgeschriebenen Hinweise mit der Wahrensendung.

Von uns erhaltene Batterien / Akkumulatoren können Sie uns nach Gebrauch unentgeltlich zurückgeben.

Endverbraucher sind nach § 7 BattV zur Rückgabe verbrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet,
wobei sie weder nach Batterietyp noch nach Hersteller oder Verkäufer unterscheiden müssen.

Batterien / Akkumulatoren dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen an
den Vertreiber oder an von den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern dafür vorgesehnen
Rücknahmestellen zurückgegeben werden.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Darunter befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes, „Cd" für Cadmium,
„Hg" für Quecksilber und „Pb" für Blei.

Achten Sie auf Symbole wie:

Nicht in den Hausmüll!!!


Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder
öffentliche Einrichtungen sind, können den Ort der Rückgabe mit dem gemeinschaftlichen
Rücknahmesystem als auch mit Herstellern, die ein eigenes System eingerichtet haben, vereinbaren."

GRS

Unsere Rücksendeadresse:

Schwinn´s Nachrichtentechnik
Höchster Str. 32
64747 Breuberg

Built with SmartStore.biz 5
Shopsystem SmartStore.biz 5:
Der schnelle und einfache Weg zum erfolgreichen Online-Shop